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Hintergrund
Gemäss Art. 957 Abs. 2 OR (neues Rechnungslegungsrecht seit 2013) ist es Kleinstunternehmen erlaubt, lediglich über Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch zu führen. Diese Vereinfachung gilt unter anderem für Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als CHF 500'000.-, aber auch für Vereine und Stiftungen ohne Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister.
Die Einnahmen- und Ausgabenrechnung muss pro Konto der flüssigen Mittel anhand eines Kassa-, Post- oder Bankbuchs erstellt werden. Als gleichwertiger Bestandteil dienen auch die Originale der Kontoauszüge von Post und/oder Bank. Diese werden in der Regel mit internen Hinweisen zur Kontierung ergänzt. Dabei muss die Integrität (Echtheit, Unverfälschtheit) im Sinne von Artikel 3 der Verordnung über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher gewährleistet sein. Neben der Einnahmen- und Ausgabenrechnung sind die Anfangs- und Endbestände der Vermögensteile separat festzuhalten.
Quellen:
MWST-Praxis-Info 06 (PDF-Erstpublikation)
Webbasierte Publikation der PDF-Erstpublikation (seit 2024)
Was sagen Profis zur Option «Milchbüechli»?
Herbert Mattle, eidg. dipl. Experte für Rechnungslegung und Controlling sowie langjähriger Präsident von veb.ch (grösster Schweizer Fachverband im Bereich Rechnungslegung und Controlling) meint:
Eigentlich ist es keine Vereinfachung. Ursprünglich war gedacht, die Grenze bei einem Umsatz von 100'000 Franken anzusetzen, bei der auch die MWST-Grenze liegt. Diese sogenannte «Milchbüchleinrechnung» bedeutet aber in der Praxis mehr Aufwand als eine «einfache» doppelte Buchhaltung, da viele Informationen ohne entsprechende Softwareunterstützung nachträglich zusammengesucht werden müssen. Zudem leidet mit dem Milchbüchlein auch die Glaubwürdigkeit gegenüber Banken und Behörden.
Quelle:
Proffix Newsletter 09/2013: Mit der «Einnahmen-Ausgaben-Rechnung» bietet Proffix die Lösung für die vereinfachte Buchführung – einfach und übersichtlich. Mit wenig Buchhaltungskenntnissen sowie ohne grossen Schulungsaufwand ist die Geschäftsbuchhaltung erledigt.
Proffix - Einnahmen-Ausgabenrechnung
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Elektronischer Geschäftsverkehr (EGV)
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Geschäftsjahr und Kalenderjahr
KMU-Portal des SECO: Normalerweise ist das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr identisch. Bei Bedarf kann davon abgewichen werden.
Gewinnverteilung und Verlustvortrag
KMU-Portal des SECO: Verluste aus der Schlussbilanz können in das nächste Geschäftsjahr vorgetragen werden. Künftige Gewinne können sieben Jahre lang verrechnet werden.
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Was ist ISO 20022?
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Die Zukunft der Leitwährung
November 2015: Der Renminbi (chinesische Währung) wird neben dem US-Dollar, dem Euro, dem japanischen Yen und dem britischen Pfund zur fünften Weltreservewährung.
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Modul A 3 (Grundlagen Kreditverkehr)
Modul A 5 (Grundlagen Fremdwährungen)
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GS1: Fachverband für nachhaltige Netzwerke im Bereich Wertschöpfung: optimale, standardisierte Waren-, Werte- und Informationsflüsse nutzen
Website von GS1 Switzerland
Video (YouTub): Entdecken Sie die Organisation hinter dem Barcode!
Swiss GAAP FER 17 Vorräte
Die Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) sind Schweizer Rechnungslegungsstandards, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (True and Fair View) vermitteln. Zielgruppen sind kleine und mittelgrosse Organisationen und Unternehmensgruppen mit nationaler Ausstrahlung. 
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ESTV > Abschreibungen bei der direkten Bundessteuer (Normalsätze in % des Buchwertes)
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Eurotax.ch > Fahrzeugbewertung
Bewertung und Prognosen
Swiss GAAP FER 18 Sachanlagen
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Unbezahlte Kundenrechnungen sind oft ein Problem. Besonders junge Unternehmen geraten so in finanzielle Schwierigkeiten. Einige Massnahmen helfen, um Debitorenrisiken in den Griff zu kriegen:
Debitorenmanagement (Monitoring)
Pflege der Debitorenbuchhaltung: sofortige konsequente Ausstellung und Verfolgung der Rechnung, laufende Prüfung der Eingänge von Zahlungen, frühzeitig konsequentes Mahnen in kurzen Fristen – nach der letzten Mahnung (eingeschrieben) allenfalls Betreibung einleiten; Rund 70% der Debitorenverluste verursachen Stammkunden.
Zahlungskonditionen überdenken
Barzahlung statt Rechnung: «Ware gegen Geld» («Zug-um-Zug»)
Zahlungsfristen verkürzen, Skonto gewähren: Begleichung der Rechnung beschleunigen
An- oder Vorauszahlung
Kredit- und Debitkartenzahlung
Kundenbonität (Zahlungsfähigkeit) prüfen
Handelsregisterauskunft: Behördliche Daten über den Kunden einholen, zum Beispiel: Seit wann existiert die Firma? Welche Personen sind in der Geschäftsleitung oder im Verwaltungsrat?
Betreibungsauskunft: Infos einholen bei spezialisierten Auskunftsfirmen für Bonität (meist kostenpflichtig)
Medien (Internet), «Buschtelefon»: Wie ist der Kunde präsent? Was wird in der Branche über den Kunden erzählt?
Factoring
Die Debitorenforderungen werden an einen Factor (eine Bank oder eine Inkassofirma) abgetreten. Er übernimmt das Inkasso und erhält für das Ausfallrisiko allenfalls auch einen Anteil der Debitorenforderung.
Wenn die Zahlungsfrist abgelaufen ist, versenden viele Firmen eine Mahnung und einen Mahngebühr-Zuschlag. Solche Mahnspesen betragen schnell mal 10, 20 oder 30 Franken. Doch ist das Aufschlagen einer Mahngebühr auf den geschuldeten Betrag überhaupt rechtens? Ja, aber nur, wenn es dafür eine zuvor bekannte vertragliche Grundlage gibt (z. B. mit einem entsprechenden Hinweis in den AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen) und dadurch eine konkrete Zahl bekannt ist. Nur ein Hinweis auf Kosten für eine Mahnung genügt also nicht. Tipp: In einem solchen Fall nur den geschuldeten Betrag ohne die zu unrecht geforderten Mahngebühren zahlen und der Fimra schriftlich mitteilen, dass die Gebühr nicht geschuldet wird. Aber: Geschuldet sind in der Mahnung aufgeführte Verzugszinsen von fünf Prozent gemäss Gesetz (OR 102 Abs. 1 in Verbindung mit OR 104 Abs 1) oder gemäss vertraglicher Vereinbarung.
Quelle:
Beobachter 16/2024
Betreibungsschalter.ch
Alles rund um die Betreibung online: Auskunft, Begehren, elektronisch einreichen, Fortsetzungsbegehren, Verwertungsbegehren
Betreibung-konkurs.ch
Dachorganisation der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz: Informationen zu Betreibung und Konkurs (Aus- und Weiterbildung, Formular-Download zu Betreibungs-, Fortsetzungs- und Verwertungsbegehren)
Budgetberatung.ch
Dachorganisation von über 30 Budgetberatungsstellen in der Schweiz: Beratung, Richtlinien und Budgetbeispiele für den verantwortungsvollen Umgang mit Finanzen
Gesetzestexte zum Konsumkredit
Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG)
Verordnung zum Konsumkreditgesetz
Gesetzestexte zu Schuldbetreibung und Konkurs
Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
Gebührenverordnung zum SchKG
Gebühren für Kostenvorschuss (Zahlungsbefehl)
Schulden.ch
Dachverband der gemeinnützigen Fachstellen für Schuldenberatung in der Schweiz
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Swiss GAAP FER 23 Rückstellungen
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Handelsregister, Zefix und Regix
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Buchhaltung und Revision: Finanzen unter Kontrolle
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KMU Portal > Rechtsform: Einzelunternehmen
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KMU Portal > Rechtsform: Aktiengesellschaft AG
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Swiss GAAP FER 24 Eigenkapital und Transaktionen mit Aktionären
Die Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) sind Schweizer Rechnungslegungsstandards, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (True and Fair View) vermitteln. Zielgruppen sind kleine und mittelgrosse Organisationen und Unternehmensgruppen mit nationaler Ausstrahlung. 
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Bewertungsvorschriften: Bewertung der Aktiven
KMU-Portal des SECO: Für die Bewertung gelten strikte Vorschriften. Eine AG muss nach dem Niederstwertprinzip vorgehen. Bilanzvorsicht ist angesagt.
ESTV > Abschreibungen bei der direkten Bundessteuer (Normalsätze in % des Buchwertes)
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Eurotax.ch > Fahrzeugbewertung
Bewertung und Prognosen
Swiss GAAP FER 2 Bewertung
Swiss GAAP FER 10 Immaterielle Werte
Swiss GAAP FER 17 Vorräte
Swiss GAAP FER 18 Sachanlagen
Swiss GAAP FER 20 Wertbeeinträchtigungen
Swiss GAAP FER 23 Rückstellungen
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Was sind stille Reserven?
KMU-Portal des SECO: Stille Reserven und Rücklagen stärken das Unternehmen als Sicherheit für schwierige Phasen.
Weitere zu diesem Modul passende Links finden sich in der folgenden Linksammlung:
Modul B 8 (Bewertung)
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Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz die folgenden MWST-Sätze:
Normalsatz: 8,1% (bisher: 7,7%)
Reduzierter Satz: 2,6% (bisher: 2,5%)
Sondersatz: 3,8% (bisher: 3,7%)
Die zusätzlichen Einnahmen fliessen vollumfänglich in den Ausgleichsfonds der AHV. Die neuen MWST-Sätze haben Auswirkung auf die Saldosteuersätze bei der Abrechnung mit der Saldomethode nach Branchen und Tätigkeiten: Acht der zehn Sätze steigen. 
Quelle:
Website ESTV
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist weder ein Vertrag, noch die Rechnung, noch die Zahlung: Relevant ist der Zeitpunkt, an dem die Leistung erbracht wird. Leistungen, die sich über den Jahreswechsel hingezogen haben, müssen aufgeschlüsselt werden.
Quelle:
Beobachter 4/2018
Im Jahr 2020 erfolgte der Wechsel von der Papier- zur Online-Abrechnung: Die elektronische MWST-Abrechnung wird Standard. Die Zustellung einer Papierrechnung ist nur noch auf ein schriftliches Gesuch hin möglich.
Quelle:
Website ESTV
Teilrevision MWSTG – inkraft seit 1. Januar 2018
Neu ist der weltweite Umsatz für die Mehrwertsteuerpflicht massgebend: Obligatorisch steuerpflichtig sind sämtliche Unternehmen, die entweder in der Schweiz ansässig sind oder Leistungen in der Schweiz erbringen sowie im In- und Ausland pro Jahr mindestens 100'000 Franken Umsatz erzielen. Ab dem 1. Januar 2019 steuerpflichtig wurde, wer pro Jahr für mindestens 100'000 Franken von der Einfuhr befreite Kleinsendungen (Einfuhrsteuer beträgt nicht mehr als 5 Franken) vom Ausland in die Schweiz sendet.
Neues MWSTG – inkraft seit 1. Januar 2010
Wichtigste Ziele der Totalrevision des MWSTG waren eine vereinfachte und benutzerfreundlichere Gestaltung der gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Zusammenhang verkürzt wurden die Fristen für den Beibehalt der gewählten Abrechnungsmethode: Die Frist beträgt nur noch ein Jahr für die Saldomethode und drei Jahre für die effektive Methode (Netto- oder Bruttomethode).
Quelle:
Website ESTV
Das Schweizerische Steuersystem
Website der ESTV: Die Broschüre gibt Einblick in das Steuersystem
Eidgenössische Steuerveraltung (ESTV)
Aktuelle Schweizer Mehrwertsteuersätze
Saldosätze bei der Mehrwertsteuer
MWST-Formulare (Muster für MWST-Abrechnung)
Gesetzestexte zur Mehrwertsteuer (MWST)
Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG)
Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV)
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In der Volksabstimmung vom 7. September 2020 wurde die Einführung des Vaterschaftsurlaubs gutgeheissen. Damit stieg der EO-Lohnbeitrag von total 0,45% auf 0,5%. Dieser wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. So beträgt der aktuelle AHV/IV/EO-Beitragssatz je 5,3% (bisher 5,275%).
Quelle:
Website BSV
Für die AHV-Beitragspflicht ist zu unterscheiden zwischen «Erwerbstätige» und «Nichterwerbstätige».
Erwerbstätige «ab 18»: Beitragspflicht ab 1. Januar nach 17. Geburtstag
Nichterwerbstätige «ab 21»: Pflicht ab 1. Januar nach 20. Geburtstag; Im Minimum ist der Mindestbeitrag pro Jahr zu zahlen. Nichterwerbstätig sind Personen, die kein oder nur ein geringes Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielen (wie Studierende, Hausfrauen/-männer, IV-Rentner:innen).
Die Beitragspflicht endet üblicherweise mit dem Erreichen des Rentenalters im Alter von 65.
Jede AHV-Ausgleichskasse, bei der Einkommen abgerechnet wurde, führt ein individuelles Konto (IK) auf den Namen der versicherten Person. Auf diesem Konto aufgezeichnet werden Einkommen, Beitragszeiten sowie Gutschriften für die Betreuung. Dies dient als Grundlage für die Berechnung der Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente. Fehlende Beitragsjahre (Beitragslücken) führen in der Regel zu einer massiven Kürzung der Versicherungsleistungen.
IK-Gesamtauszug: Es empfiehlt sich, mindestens alle fünf Jahre zu prüfen, ob Arbeitgebende die AHV/IV/EO-Beiträge auch wirklich einbezahlt und gemeldet haben. Die Auszüge aller bei der AHV geführten Konti sind bei den Ausgleichskassen kostenlos erhältlich.
» IK-Gesamtauszug bestellen (kostenlos)
» Online Rentenschätzung (ESCAL)
Die Beitragspflicht für die Pensionkassse (PK) beginnt ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, sofern ein jährlicher Mindestlohn (sog. Eintrittsschwelle von CHF 22'050.– brutto; Stand 2024) erreicht wird. Für die Beitragshöhe ist zudem folgende Unterscheidung zentral.
«Ab 18» (ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag): Vorerst werden lediglich Beiträge gegen die Risiken Tod und Invalidität bezahlt. Damit erfolgt die Finanzierung einer Risikoversicherung, die bei Arbeitsunfähigkeit zusätzlich zur IV eine Rente zahlt.
«Ab 25» (ab 1. Januar nach dem 24. Geburtstag): Hier beginnt das eigentliche Alterssparen. Bezahlt werden nun auch Sparbeiträge für das Alter, womit die Abzüge massiv ansteigen (Einzahlung in Altersvorsorge).
In den folgenden Fällen endet die PK-Beitragspflicht: 1) Das Arbeitsverhältnis wird aufgelöst; 2) Der Mindestlohn wird unterschritten; 3) Es besteht ein Anspruch auf volle Invaliden- oder Altersleistungen; 4) Tod.
Quelle:
Website BSV
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG verwaltet vergessene PK-Gelder (Freizügigkeitsleistungen), die den Versicherten gehören, von denen diese aber nichts wissen; mögliche Gründe hierfür: 1) Arbeitnehmende kümmern sie sich nach dem PK-Austritt nicht um ihre Vorsorgegelder – der Transfer von PK-Geldern liegt in deren Verantwortung; 2) Bei einem Wohnumzug erfolgt keine Meldung der Adressänderung an die Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung der 2. Säule.
Was machen, wenn ich vermute, dass ein Teil meiner PK-Gelder vergessen ging? Via Formular von zentralstelle.ch (Sicherheitsfonds BVG) kann eine schriftliche Anfrage zu Guthaben aus der beruflichen Vorsorge gemacht werden.
» Suche nach PK-Guthaben
Website der Informationsstelle AHV/IV
AHV-IV-Überblick
Beiträge AHV/IV/EO/ALV
Familienzulagen
Monatliche Vollrenten > Rentenskala 44
Website des Bundesamts für Sozialversicherungen
Beiträge an die Sozialversicherungen
Website der Ausgleichskasse «Versicherung»
FAK-Beitragssätze
Cash > fehlende AHV-Beitragsjahre
Fehlende AHV-Beitragsjahre tun weh Worauf Versicherte achten müssen.
Schweizerpersonalvorsorge.ch
Die Zeitschrift «Schweizer Personalvorsorge» bietet praxisbezogene Fachinformationen über Themen der beruflichen Vorsorge und der Sozialversicherungen in allgemeinverständlicher Sprache.
Schweizer Steuerkonferenz SSK > Lohnausweis
Der Lohnausweis ist ein gesamtschweizerisch gültiges Formular zur Bescheinigung der Lohnbestandteile und Spesen – mit Link zu den elektronischen Formularen (Website der ESTV), zum eLohnausweis SSK, Wegleitungen und weiteren Informationen.
SECO > Sozialversicherungsrecht
Die Website gibt unter anderem Informationen zu Meldepflichten des Arbeitgebers gemäss Sozialvericherungsrecht.
Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Die Stifung schliesst im Auftrag des Bundes Lücken im System der zweiten Säule – damit alle in der beruflichen Vorsorge abgesichert sind.
Suva > obligatorische Unfallversicherung
Die Suva ist die grösste Trägerin der obligatorischen Unfallversicherung in der Schweiz. Zu ihren Aufgaben zählen die Prävention von Arbeits- und Freizeitunfällen sowie die Rehabilitation für die bei ihr versicherten Arbeitnehmenden. Als Non-Profit-Organisation erzielt die Suva keine Gewinne.
Swissdec
Der Verein ist eine zentrale Informationsplattform zur Standardisierung des elektronischen Datenaustausches: Bereitstellung von Know-How, Infoaustausch zwischen Anspruchsgruppen, Überwachung der sicheren Datenübertragung, Zertifizierung geprüfter Lohnprogramme
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Hauseigentümerverband Schweiz
Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) ist die Dachorganisation der Wohneigentümer und Vermieter in der Schweiz. Der HEV setzt sich ein für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums – dazu gehören: Eigentumsgarantie, nur so viel Bürokratie wie nötig, wirtschaftlich tragbare Vorschriften sowie massvolle Steuern, Gebühren und Abgaben. 
Hypothekarrechner.ch
Dieser Hypothekenrechner ist ein ideales Werkzeug, um die finanzielle Tragbarkeit im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie zu berechnen.
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Die hier aufgefuehrten Treuhand-Partner sind Mitglied des Verbandes TREUHANDSUISSE und/oder des Verbandes EXPERTsuisse. Die Firmen engagieren sich zudem in der Ausbildung von Lernenden.
Bilanz: Musterbilanz einer Firma
KMU-Portal des SECO: Die Bilanz unterscheidet zwischen Vermögen und Schulden. Hier gibt es eine Muster-Bilanz mit Einzelheiten zu Aktiven und Passiven, Eigenkapital und Fremdkapital.
Erfolgsrechnung: Leistungen berechnen
KMU-Portal des SECO: Um die Geschäftsentwicklung eines KMU zu analysieren und diese so mit anderen Unternehmen oder vorgehenden Geschäftsjahren vergleichen zu können, ist die Aufstellung einer Erfolgsrechnung wichtig.
Swiss GAAP FER 3 Darstellung und Gliederung
Die Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) sind Schweizer Rechnungslegungsstandards, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (True and Fair View) vermitteln. Zielgruppen sind kleine und mittelgrosse Organisationen und Unternehmensgruppen mit nationaler Ausstrahlung. 
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Unternehmenskennzahlen: Die 7 wichtigsten Kennzahlen
Unternehmenskennzahlen werden aus der Buchhaltung (genauer der Bilanz und Erfolgsrechnung) gebildet. Sie zeigen auf einen Blick, ob sich die Organisation auf Kurs befindet und ob sich die Zahlen verbessern, verschlechtern oder gleich bleiben.
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Modul B 8 (Bewertung)
Modul B 9 (Stille Reserven)
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Modul A 6 (Kalkulation beim Handel)
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Modul B 9 (Stille Reserven)
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Brainy-Stars: Ehre, wem Ehre gebuehrt - Ohne ihre waere die Bildungswebsite buchen.ch nicht das, was sie heute  ist. Die Inputs der nachfolgend aufgefuehrten Brainy-Stars sind der Ausloeser fuer viele Optimierungen rund um buchen.ch - herzlichen Dank! Fuer jeden umgesetzen Input wird ein Brainy-Star verliehen: Fehler gefunden oder Verbesserungsvorschlag? Dein Feedback machts moeglich.
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Impressum: Geschaeftsleitung, lic. rer. pol., dipl. Erwachsenenbildner HF, Lehrperson WKS KV Bildung Bern, Inputs bei EHB und PH Bern, Firmengruendungen in den Bereichen Medien und Informatik
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